Die europäische Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI-Verordnung) ist am 1. August 2024 in Kraft getreten.
Dieses weltweit erste umfassende Regelwerk für KI zielt darauf ab, die verantwortungsvolle Entwicklung und Nutzung von KI in der EU zu fördern und gleichzeitig die Grundrechte sowie die Gesundheit und Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen.
Mit dem Inkrafttreten der Verordnung beginnen verschiedene Übergangsfristen, innerhalb derer die Bestimmungen umgesetzt werden müssen:
Unzulässige KI-Praktiken: Bestimmte KI-Systeme, die als unannehmbares Risiko eingestuft werden, sind bereits sechs Monate nach Inkrafttreten, also seit dem 1. Februar 2025, verboten.
Allgemeine KI-Modelle: Für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck gelten zwölf Monate nach Inkrafttreten, also ab dem 1. August 2025, spezifische Verpflichtungen.
Hochrisiko-KI-Systeme in bereits regulierten Bereichen: Für diese Systeme treten die Anforderungen 36 Monate nach Inkrafttreten, also am 1. August 2027, in Kraft.
Die Verordnung verfolgt einen risikobasierten Ansatz, der KI-Systeme je nach ihrem potenziellen Risiko für Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte in verschiedene Kategorien einteilt:
- Minimales Risiko: Die meisten KI-Systeme, wie Spamfilter oder KI-gestützte Videospiele, fallen in diese Kategorie und unterliegen keinen besonderen Verpflichtungen.
- Besondere Transparenzverpflichtungen: Systeme wie Chatbots müssen Nutzer*innen darauf hinweisen, dass sie mit einer Maschine interagieren.
- Hohes Risiko: KI-Systeme, die als hochriskant gelten, wie etwa KI-basierte medizinische Software oder Systeme zur Personalauswahl, müssen strenge Anforderungen erfüllen.
- Unannehmbares Risiko: KI-Systeme, die eine klare Bedrohung für Grundrechte darstellen, sind verboten.
Fristen und Zeitplan der KI-Verordnung in der Übersicht
- 1. August 2024 – Inkrafttreten der KI-Verordnung
Die Verordnung tritt offiziell in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt gelten verschiedene Übergangsfristen. - 1. Februar 2025 (6 Monate nach Inkrafttreten)
Verbot besonders riskanter KI-Anwendungen:
KI-Systeme mit unannehmbarem Risiko sind ab diesem Datum verboten (z. B. biometrische Echtzeitüberwachung im öffentlichen Raum oder manipulative KI-Systeme). - 1. August 2025 (12 Monate nach Inkrafttreten)
Regelungen für allgemeine KI-Modelle treten in Kraft:
KI-Anbieter müssen erste Anforderungen erfüllen, insbesondere für große Modelle mit allgemeiner Nutzung (General-Purpose AI, GPAI). - 1. Mai 2026 (21 Monate nach Inkrafttreten)
Verpflichtungen für Hochrisiko-KI-Systeme:
KI-Systeme mit hohem Risiko (z. B. in Medizin, Justiz oder Personalauswahl) müssen die neuen Vorgaben einhalten. Dazu gehören Transparenzpflichten, Risikobewertungen und menschliche Aufsicht. - 1. August 2027 (36 Monate nach Inkrafttreten)
Regelungen für Hochrisiko-KI-Systeme in bereits regulierten Bereichen:
Die neuen Vorschriften gelten verbindlich für KI-Systeme in stark regulierten Sektoren, z. B. Medizinprodukte, Finanzwesen oder Automobilbranche.
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